IT-Gutachten und technische Stellungnahmen | Christoph Neumann
Anerkannter IT EDV-Sachverständiger für Forensik und IT-Systeme Christoph Neumann in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt

IT-Gutachten und technische Stellungnahmen

Technische Stellungnahmen, Gutachten und Gutachtenprüfungen für Fragestellungen der IT, Software und Forensik

Das IT-Sachverständigenbüro Neumann erstellt technische Gutachten und Stellungnahmen zu Fragestellungen der digitalen Forensik, Softwareentwicklung und IT-Systeme. Auftraggeber sind Gerichte, Kanzleien, Unternehmen, Behörden und Privatpersonen.

Grundlage unserer sachverständigen Tätigkeit sind mehr als 20 Jahre praktische Erfahrung in Softwareentwicklung, technischer Projektleitung, Systemadministration sowie umfangreiche Tätigkeiten in der digitalen Forensik.

 

Schildern Sie uns

Ihr Anliegen:

Welche IT-Gutachten und Stellungnahmen wir erstellen

Je nach Fragestellung unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen:

  • Forensische Gutachten zu Mobilgeräten, Computersystemen und digitalen Beweismitteln
  • Technische Stellungnahmen zu IT-Sicherheitsvorfällen, Datenverlusten und Cyberangriffen
  • Leistungs- und Qualitätsbewertungen von Individualsoftware und IT-Systemen
  • Prüfung vorhandener Gutachten, Untersuchungsberichte und technischer Stellungnahmen
  • Untersuchung und Dokumentation von Softwaremängeln, Abweichungen und Abnahmeszenarien

 

Dabei kann eine technische Stellungnahme eine Vorstufe zu einem Gutachten darstellen und bereits zur Klärung von Fragestellungen beitragen.

 

Vorhandene IT-Gutachten prüfen lassen

Bereits vorliegende IT-Gutachten, technische Stellungnahmen und Untersuchungsberichte können fachlich überprüft werden. Dabei betrachten wir insbesondere die angewandte Methodik, die zugrunde liegende Datenbasis, die Nachvollziehbarkeit der Untersuchung sowie die Tragfähigkeit der technischen Schlussfolgerungen.

Die Prüfung kann aufzeigen, ob Ergebnisse ausreichend belegt, bestehende Einschränkungen angemessen berücksichtigt und die gestellten Fragen nachvollziehbar beantwortet wurden. Je nach Auftrag werden die Feststellungen als Prüfbericht, technische Stellungnahme oder ergänzendes Gutachten dokumentiert.

 

Für alle Fragen zur Gutachtenerstellung und möglicher Fragestellungen können Sie uns ganz unverbindlich kontaktieren!

Häufige Fragen zur Erstellung von Gutachten

KONTAKT.

IT-Sachverständiger Neumann - Sachverständiger, Gutachter und IT Forensiker

Telefon: +49 6732 607 9976

Fax: +49 6732 607 9731

E-Mail: info@it-sachverstaendiger-neumann.de

Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14

55130 Mainz

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