IT-Sachverständiger Neumann
Gutachtenerstellung und Stellungnahmen
Im Bereich der IT erstelle ich technische Gutachten und Stellungnahmen hinsichtlich Fragestellungen rund um (Individual)Software, Anwendungen und IT-Systeme im Allgemeinen.
Für Gutachten im Bereich der Forensik können Sie sich hier informieren: IT-Forensik
Gutachtenerstellung
Die Umstände eines IT- und Software-Gutachtens können sein:
- Beurteilung von tatsächlichen Zuständen oder Eigenschaften einer Individualsoftware
- Überprüfen von vermuteten Fehlern (Abweichungen) bei Software (und Hardware)
- Überprüfen, ob eine entwickelte Software oder Dienstleistung frei von Mängeln ist
- Ermittlung/Dokumentation von Schadensursachen
- Bewertung von Softwarequalitäten bzw. Entwicklungsprozessen
- Überprüfen von IT-Systemen (z.B. Netzwerke, Komponenten zur Datensicherungen) auf korrekte Funktion
- Zweitmeinungen zu bestehenden Stellungnahmen/Gutachten
- Wertgutachten für Hardware und Software
Technische Stellungnahmen
Eine technische Stellungnahme (mündlich oder schriftlich) kann eine Vorstufe der Gutachtenerstellung sein, z.B. um einen Sachverhalt vorab einschätzen zu können. Auf dieser kosteneffizienten Grundlage können Sie dann entscheiden, ob die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens sinnvoll erscheint.
Eine Stellungnahme kann beinhalten:
- Einschätzung von vermuteten Mängel oder Abweichungen bei Individualsoftware oder IT-System
- Einschätzung von Mängeln oder - Schäden an Hardware oder IT-Anlagen
- Stellungnahme zu bestehenden Gutachten
Für alle Fragen zur Gutachtenerstellung und möglicher Fragestellungen können Sie mich ganz unverbindlich kontaktieren!
KONTAKT.
IT-Sachverständigenbüro Neumann - Sachverständiger, Gutachter und IT Forensiker
Telefon: +49 6732 607 9976
Fax: +49 6732 607 9731
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