Was kostet ein IT-Gutachten?
Messenger Forensik, Chatauswertung, WhatsApp-Forensik. Mainz, Wiesbaden, RheinMain, Mobilgeräte-Forensik, Sachverständiger Neumann

Was kostet ein IT-Gutachten?

Kosten, Einflussfaktoren und Abrechnung sachverständiger IT-Leistungen

Datum: 16.06.2026, Christoph Neumann, Forensik-Insight


Kurzantwort/Zusammenfassung:
Die Kosten eines IT-Gutachtens liegen je nach Fragestellung und Untersuchungsumfang häufig zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine allgemeine Orientierung. Maßgeblich für die tatsächlichen Kosten sind insbesondere der Umfang der zu untersuchenden Daten, die Komplexität der Analyse sowie die Anforderungen an Dokumentation und Berichterstellung. Eine belastbare Kosteneinschätzung ist daher regelmäßig erst nach einer ersten Prüfung des konkreten Sachverhalts möglich.


Welche Faktoren beeinflussen die Kosten eines IT-Gutachtens?
Der erforderliche Aufwand eines IT-Gutachtens hängt maßgeblich von der jeweiligen Fragestellung ab. Während sich manche Sachverhalte bereits anhand weniger Unterlagen oder Datensätze beurteilen lassen, erfordern andere Untersuchungen umfangreiche technische Analysen oder die Auswertung großer Datenmengen.
 

Zu den wesentlichen Einflussfaktoren zählen insbesondere:
 

- Art und Umfang der Fragestellung

- Anzahl der zu untersuchenden Geräte oder Systeme

- Umfang der auszuwertenden Daten

- Erforderliche Datensicherungen oder Datenextraktionen

- Komplexität der technischen Analyse

- Umfang der Dokumentation und Berichterstellung
- Ggfls. Notwendigkeit von Ortsterminen


So unterscheidet sich der Aufwand beispielsweise für die Prüfung einzelner E-Mails oder Screenshots erheblich von der Untersuchung eines Smartphones, Computersystems oder einer umfangreichen IT-Infrastruktur.

Welche Leistungen umfasst ein IT-Gutachten?
Ein IT-Gutachten besteht regelmäßig nicht nur aus der eigentlichen technischen Analyse. 

Je nach Aufgabenstellung können unter anderem folgende Tätigkeiten erforderlich sein:
 

- Sichtung und Bewertung des Sachverhalts

- Prüfung der Fragestellung

- Sicherung und Aufbereitung relevanter Daten

- Technische Analyse und Auswertung

- Dokumentation der Untersuchungsschritte

- Erstellung eines Berichts oder Gutachtens

- Beantwortung konkreter Beweisfragen

Der tatsächliche Zeitaufwand kann dabei von wenigen Stunden bis zu mehreren Arbeitstagen oder Wochen reichen.


Was kostet eine IT-forensische Untersuchung?
Im Bereich der IT-Forensik hängt der Aufwand zusätzlich davon ab, welche Systeme untersucht werden sollen und welche Erkenntnisse gewonnen werden sollen. 

Typische Untersuchungsgegenstände sind beispielsweise:
 

- Smartphones und Tablets

- Computer und Notebooks

- Server und Netzwerksysteme

- Messenger-Kommunikation

- E-Mail-Postfächer

- Datenträger und Sicherungsmedien

- Cloud-Dienste und Online-Konten


Je größer die Datenmenge und je komplexer die Fragestellung, desto umfangreicher fällt in der Regel auch die Untersuchung aus. Sofern eine gerichtliche Verwertung erforderlich ist, entstehen weitere Aufwendungen für eine angemessene Dokumentation der Beweismittelkette.


Wie werden IT-Gutachten vergütet?

Gerichtlich bestellte Sachverständige rechnen ihre Leistungen grundsätzlich nach den Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ab.

Außergerichtliche Gutachten, technische Stellungnahmen und IT-forensische Untersuchungen erfolgen hingegen regelmäßig auf Grundlage individueller Honorarvereinbarungen. Die Vergütung orientiert sich dabei üblicherweise am tatsächlichen Zeit- und Untersuchungsaufwand. Unsere Stundensätze liegen im Privatsektor abhängig vom konkreten Sachgebiet zwischen 136€ und 155€ zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 
Für bestimmte standardisierte Untersuchungsleistungen, beispielsweise die Überprüfung von Mobilgeräten auf Anzeichen einer Kompromittierung oder Schadsoftware, können darüber hinaus Festpreise pro Gerät angeboten werden.


Kann vorab eine Kosteneinschätzung erfolgen?
In der Regel kann bereits nach einer kurzen Schilderung des Sachverhalts eine erste Einschätzung des voraussichtlichen Untersuchungsaufwandes erfolgen. 

Hilfreich sind insbesondere folgende Informationen:
 

- Welche Geräte oder Systeme sollen untersucht werden?

- Welche konkrete Fragestellung soll beantwortet werden?

- Handelt es sich um ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren?

- Liegen bereits Datensicherungen oder Untersuchungsdaten vor?

- Wird ein Gutachten, eine technische Stellungnahme oder eine forensische Untersuchung mit Bericht benötigt?
 

Auf Grundlage dieser Informationen lässt sich häufig eine erste Einschätzung zum zu erwartenden Aufwand und den voraussichtlichen Kosten treffen.


Kurzprofil des Autors
Christoph Neumann ist IT-Forensiker und Sachverständiger für digitale Beweismittel aus Mainz. Er befasst sich mit der Sicherung, Analyse und Bewertung digitaler Daten im Auftrag von Unternehmen, Gerichten und Behörden.

Bei Fragen, Anregungen oder weiterführende Informationen schreiben Sie mir gerne eine Nachricht:

KONTAKT.

IT-Sachverständiger Neumann - Sachverständiger, Gutachter und IT Forensiker

Telefon: +49 6732 607 9976

Fax: +49 6732 607 9731

E-Mail: info@it-sachverstaendiger-neumann.de

Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14

55130 Mainz

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.